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Januar 2010 |
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Strafbarkeit von Banden | aufspielen oder flach halten |
Die
zusammenfassende Auseinandersetzung mit der Mittäterschaft und der Bande
fehlt noch im Cyberfahnder. Einen Schritt dahin stellt die
Bandenliste dar, die die Taten dokumentiert und
kommentiert, die der Gesetzgeber als Bandendelikte einer verschärften
Strafbarkeit unterworfen hat. |
Das Lesen des Textes bereitet mir innerliche Schmerzen. Treffsicher
werden "dass" und "das" falsch verwendet. Das tut genau so weh wie die
falsche Verwendung des Apostrophs.
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Anmerkungen | |||
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Cyberfahnder | |||
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |