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Februar 2012 |
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BKA-Studie über die Verfügbarkeit von Verkehrsdaten Die Zahlen sprechen für sich. Selbst die schlichten Bestandsdatenauskünfte, wegen der das BVerfG keinen beachtlichen Grundrechtseingriff sieht, scheitern daran, dass die Provider die Verkehrsdaten gar nicht mehr oder jedenfalls nur wenige Tage speichern. |
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Freiheit für Links | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
04.02.2012 Zum Einstieg: Joerg Heidrich, Holger Bleich, Dokumentation: Heise versus Musikindustrie, Heise o.D. (Oktober 2010) Im Oktober 2010 hat der BGH das Schlusswort in der Instanz gesprochen und anerkannt, dass im Zuge der journalistischen Auseinandersetzung auch Links zu rechtswidrigen Inhalten zulässig sind, wenn sich der Verfasser die Inhalte nicht zu eigen macht und sich mit ihnen ernsthaft auseinandersetzt.
BGH, Urteil vom 14.10.2010 - I ZR 191/08 Das BVerfG hat die gegen dieses Urteil gerichtete Verfassungsbeschwerde verschiedener Unternehmen nicht zur Entscheidung angenommen. In dem Beschluss heißt es unter anderem: So begegnet es keinen Bedenken, dass der Bundesgerichtshof das Setzen eines Links in einem Online-Artikel wegen seiner Einbettung in eine pressetypische Stellungnahme neben der Pressefreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG unterstellt. Denn es ist Teil des meinungsbildenden Diskussionsprozesses, dessen Schutz Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, sich und andere auch über Stellungnahmen Dritter zu informieren (...). Die Pressefreiheit schützt - insoweit darüber hinausgehend - auch die bloß technische Verbreitung von Äußerungen Dritter, selbst soweit damit keine eigene Meinungsäußerung des Verbreiters verbunden ist (...). BVerfG, Beschluss vom 15.12.2011 - 1 BvR 1248/11, Rn 31 Das ist kein Freibrief für wilde Veröffentlichungen und rein informative Linksammlungen, sondern eine vernünftige Abwägung zwischen zwei Grundrechten, die im Widerstreit liegen: Das Recht am Eigentum versus Meinungsfreiheit. Dreh- und Angelpunkt dabei ist die ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Gegenstand der Berichterstattung. Der BGH und das BVerfG haben damit einen schlüssigen Rahmen für den Umgang mit Zitaten und Links geschaffen, mit dem es sich leben lässt.
Siehe auch
Schutzrechte
und Freiheiten, 15.01.2012 |
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Feind im Inneren und die besseren Menschen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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04.02.2012 In den meisten Fällen ist er männlich (87 Prozent) und bekleidet eine Führungsposition (82 Prozent), vor allem im Finanzbereich oder Vertrieb. 41 Prozent der Delikte werden von Tätern verübt, die zwischen 36 und 45 Jahre alt sind. 60 Prozent der Täter sind, wenn die Straftat aufgedeckt wird, bereits länger als fünf Jahre im Unternehmen, ein Drittel sogar zehn Jahre und mehr. Der durchschnittliche Schaden pro Fall liegt bei 1 Million Euro. Wirtschaftskriminelle meist Führungskräfte, Computerwoche 02.02.2012 Die KPMG betrachtet nicht die Wirtschaftskriminalität in ganzer Breite, sondern den schmierigen Bereich zwischen Diebstahl, Untreue, Betrug beim Einkauf und Korruption sowie die damit verbundenen Buchhaltungs- und Bilanzmanipulationen. Das ist durchaus sinnvoll, weil die gemeldeten Schäden die Unternehmen an ihrer Substanz treffen können und nicht zuletzt Arbeitsplätze gefährden. Danach sind rund die Hälfte der Täter in den Geschäftsleitungen zu finden, gelegentlich in den Aufsichtsräten und so gut wie nie in den IT-Abteilungen. Computerfachleute sind entweder zu dumm, haben weniger Möglichkeiten oder sind vielleicht doch die besseren Menschen.
Die Untersuchung rügt auch, dass Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten zu selten
nachgegangen wird, obwohl die Täter in aller Regel Mehrfachtäter sind. Tritt
ein Schadensfall auf, dann wird er zu häufig vertuscht.
Nach
Einschätzung der Wirtschaftsprüfer werden durch dieses Verhalten
Präventionschancen verschenkt. „Das Management muss sich in allen Ländern
der Welt klar und eindeutig zu einer Null-Toleranz-Haltung gegenüber Regel-
und Gesetzesverstößen bekennen“, sagt Hülsberg, Partner bei KPMG. |
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BSI gibt Sicherheits-Tipps für den PC | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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04.02.2012
BSI-Empfehlungen für sichere Windows-PCs, Heise online 03.02.2012 Das Konzept trägt der Erkenntnis Rechnung, dass
es keine vollständige Sicherheit gibt, und beschränkt sich deshalb auf
handhabbare Maßnahmen, die sich einfach umsetzen lassen und dennoch den
Großteil der Gefahren abwehren. So lobt auch
:
praktikabler Kompromiss für eine solide Grundsicherung. |
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Die spektakulärsten Aktionen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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04.02.2012 Die Aktionen der Hacktivisten, CW 03.02.2012
Anonymous' Freitags-Hack Peinlich ist die Tatsache allemal und sie wirft klare Fragen nach der Kommunikationssicherheit auf. Ob die Aktion von Anonymous als solche sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage und mit "nein" zu beantworten. Die Sticheleien gegen die Polizeibehörden können nur den Verfolgungsdruck gegen das Kollektiv erhöhen. Sie lenken von den beachtlichen Zielen der Gruppe ab und bestätigen das, was McAfee vorausgesagt hat: Sie marginalisieren die Gruppen, die sich im Namen von Anonymous äußern und fördern die inneren Spannungen im losen Kollektiv. Man sollte solche Aktionen eher von den Gegnern der Bewegung erwarten.
Anonymous demütigt FBI und Scotland Yard, Heise online 03.02.2012
Karte mit RFID-Chip ausgespäht
Hackerin liest RFID-Kreditkarten aus, Heise online 01.02.2012 |
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51.000 Seitenaufrufe. Cyberfahnder im Januar 2012 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Überraschend und erfreulich sind die Anstiege bei den Besuchern (14.827 Sessions) mit einem Anstieg von 32 % und der Seitenaufrufe (51.187 Pageviews) mit einem Plus von 66 %. Das macht sich auch am Besucherinteresse bemerkbar, weil es auf durchschnittlich 3,5 Seiten je Besucher angestiegen ist (siehe unten wegen der Vormonate). Der Datentransfer ist wieder leicht angestiegen auf jetzt knapp 4 Gigabyte Traffic. Die Tabelle links unten zeigt die beliebtesten Webseiten aus dem Januar 2012. Der Spitzenreiter sind die Erklärungen zu DNSstuff.com, wobei die Aufrufe alle an demselben Tag erfolgten. Die Seite muss in irgendeinem gut frequentierten Board veröffentlicht worden sein. Die Spitzenreiter auf den Plätzen 2 bis 4 sind die Übersichtsseiten zu den Hauptthemen des Cyberfahnders und ihnen folgen das Impressum, das Gästebuch und die verwaiste Seite "Cyberfahnder intern". Auf Rang 8 folgt die Linksammlung über die wichtigsten Arbeitshilfen im Internet. Erst auf den Plätzen folgen zwei schon ältere Aufsätze und schließlich auf Platz 11 die Meldungen aus der dualen Welt vom 29.12.2011 (158 Aufrufe). Eine Meldung aus dem Januar hat es auf Platz 14 geschafft: kriminelle Vereinigungen unter Dieben im Gesetz (147 Aufrufe). Alle anderen sind stark abgeschlagen. Daraus lässt sich ablesen, dass der Cyberfahnder kein Nachrichtenmagazin ist, auf das sich die Besucher wegen der Neuigkeiten stürzen. Er wird eher wegen der praktischen Hilfen und wegen der zusammenfassenden Informationen (Aufsätze) nachgefragt. Die Methode, Meldungen miteinander zu verbinden,
scheint Erfolg versprechend zu sein. Die große Attraktivität der
Navigationsseiten zu den Hauptthemen nährt mein schlechtes Gewissen. Sie
müssten längst überarbeitet und dem neuen Layout angepasst worden sein. |
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Cyberfahnder | |
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |