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August 2008
Strafverfahren, Strafverfolgung 24.08.2008 Daten für die Strafverfolgung
zurück zum Verweis zur nächsten Überschrift Eingriffsmaßnahmen: Datenerhebung und -auswertung
 

 
Mit der Erörterung der Ermittlungshandlungen zur Datenerhebung und Datenauswertung stellt der Cyberfahnder einen Kernbereich der Ermittlungen gegen die Cybercrime vor. Angesprochen werden besonders die Abfrage von Bestandsdaten, die Erhebung von Verkehrsdaten und die streitige Frage nach den Bestandsdaten, die nur unter Rückgriff auf Verkehrsdaten ermittelt werden können ( Frage nach einer dynamischen IP-Adresse).

Die Zusammenstellung der Eingriffsmaßnahmen im Strafverfahren wird außerdem vervollständigt von den persönlichen Beweismitteln, also dem Zeugen, dem Sachverständigen, den behördlichen Auskünften und dem staatsanwaltschaftlichem Auskunftsersuchen (siehe auch Bankgeheimnis).
 

 
Drei Themenbereiche der überarbeiteten und auf neun Teile ausgelegten Beschreibung der Eingriffsmaßnahmen fehlen noch, darunter auch die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, die sowohl die technischen Eingriffsmöglichkeiten ( verdeckte Ermittlungen) wie auch die personenbeweislichen umfassen werden (Vertraulichkeit, Zeugenschutz, Tatprovokation).
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018