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Mit der Erörterung der Ermittlungshandlungen zur
Datenerhebung und Datenauswertung stellt der Cyberfahnder einen
Kernbereich der Ermittlungen gegen die Cybercrime vor. Angesprochen
werden besonders die Abfrage von
Bestandsdaten, die Erhebung von
Verkehrsdaten und die streitige Frage nach den Bestandsdaten, die
nur unter Rückgriff auf Verkehrsdaten ermittelt werden können ( Frage
nach einer
dynamischen IP-Adresse).
Die Zusammenstellung der
Eingriffsmaßnahmen im Strafverfahren wird außerdem vervollständigt
von den persönlichen Beweismitteln, also dem
Zeugen,
dem
Sachverständigen, den
behördlichen Auskünften und dem
staatsanwaltschaftlichem Auskunftsersuchen (siehe auch
Bankgeheimnis).
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Drei Themenbereiche der überarbeiteten und auf neun Teile ausgelegten
Beschreibung der Eingriffsmaßnahmen fehlen noch, darunter auch die
verdeckten Ermittlungsmaßnahmen, die sowohl die technischen
Eingriffsmöglichkeiten (
verdeckte Ermittlungen) wie auch die
personenbeweislichen umfassen werden (Vertraulichkeit, Zeugenschutz,
Tatprovokation).
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