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|  September 2010 | 
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|        | Überwachungsstaat statt Strafverfolgung | ||||||||
|   |   Es geht der erfahrenen Politikerin um Strafverfolgung und besonders 
		um Rechtspolitik. Ihre Themen sind neben den Vorratsdaten auch die Websperren. 
		Beide Themen sind Dauerbrenner und man müsste meinen, dass die 
		Verantwortlichen das Für und Wider durchdrungen und abgewogen haben. |   Man müsste meinen, die oberste Rechtsverantwortliche wolle einen Überwachungsstaat errichten, in dem alle Straftaten online beobachtet werden. In einem solchen Staat würde ich nicht leben wollen! | 
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|  Natürlich prüfen wir die gesamte Dimension des Urteils  (2) und die 
		Auswirkungen, aber wir müssen auch sehen, die in dieser Dimension immer 
		behaupteten  Schutzlücken bestehen nicht. | Straftaten mit Hilfe von Endgeräten, die erst im Nachhinein erkannt werden, sind nicht aufklärbar, weil die Verkehrsdaten nicht zur Verfügung stehen  (3). | |
|  Auch die  USA kennen diese Vorratsdatenspeicherung nicht. | Die USA kennen auch keinen 
		restriktiven Datenschutz. Einige Unternehmen bewahren die Verkehrsdaten 
		jahrelang auf. | |
|  Nur eingebettet in auch die europäische Entwicklung werden wir hier 
		verantwortungsbewusst vorgehen und natürlich auch alle Alternativen im 
		Blick haben zu dem, was bisher unter Vorratsdatenspeicherung verstanden 
		wurde und ja in Deutschland verfassungswidrig ist, unter anderem auch 
		das, was in Amerika gilt, nämlich ein sogenanntes  
		Quick-Freeze-Verfahren. | Das Quick-Freeze-Verfahren ist zur 
		Aufklärung von Straftaten ungeeignet. Es setzt eine 
		permanente Überwachung voraus und ermöglicht quasi das Mitschneiden der 
		Kommunikation bei der Beobachtung krimineller Handlungen. Der von Orwell beschriebene Überwachungsstaat und der Polizeistaat brauchen keine Vorratsdatenspeicherung. Sie erkennen Straftaten bei ihrer Begehung und nicht erst anhand ihrer späteren Folgen, also zum Beispiel in der Abrechnung der Carrier. | |
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		 | Wenn die Strafverfolgungsbehörden sehr 
		schnell handeln, können sie tatsächlich binnen Tage oder weniger Wochen 
		auf die Bestands- und Abrechnungsdaten gemäß  § 96 TKG zugreifen  (4). 
		Sie legen sich aber nicht, wie andere  (5), 
		auf die Lauer. Schnelles Handeln ist immer mit Mehraufwand verbunden, 
		weil Arbeitsabläufe, wie zum Beispiel der Postweg, mit besonderem 
		Personaleinsatz übergangen werden müssen. Diesen ineffektiven 
		personellen Mehrbedarf kann niemand ernsthaft als Regelfall wollen. | |
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|  Aber natürlich gibt es ja unterschiedliche Formen auch von kriminellem 
		Verhalten im Netz. Und dass das im Netz in der Form nicht immer bekämpft 
		werden kann, wie wir es vorher hatten, aber wir auch nicht intensivere 
		Maßstäbe anlegen als für Bereiche außerhalb des Netzes, muss klar sein. | Zeugenaussagen, Kontobewegungen, Buchführungsdaten und andere Beweismittel können ohne besonderen Zeitdruck erhoben werden. Darin unterscheiden sie sich von der Telekommunikation und den Telemedien, wenn diese kriminell genutzt werden. | |
|  Zudem ist es heute ja möglich, gerade, wenn man während
		
		aktueller Ermittlungen auf eine Seite 
		kommt, wo man solche Videos sieht, und das in Echtzeit,
		
		innerhalb sofortiger Reaktion macht. | Das ist aber kein Ersatz für die 
		nachträgliche Aufklärung von Straftaten, auf die die Öffentlichkeit 
		einen verfassungsrechtlichen 
		Anspruch hat  (6). | |
|  Und genau das wollen wir ja:  Intensivieren. Und da hat das BKA doch 
			unsere volle Unterstützung, dass sie gerade in diesem 
			 
			Bereich des 
			Löschens auch am Wochenende, auch  
		mit dem vielen Personal und den 
			guten Fachkräften, die sie haben und dazu brauchen, effektiv agieren 
			kann. Der BKA-Präsident, Herr Ziercke, hat ja gesagt, dass 30 
			Mitarbeiterinnen für diesen Bereich sexueller Missbrauch tätig 
			seien. Ich denke,  dass wir gemeinsam doch ein Interesse haben, mit 
			möglichst viel und auch noch mehr Personal vor allen Dingen auch an 
			Wochenenden und 1:1 in Echtzeit zu reagieren. | Die PKS für 2009 weist 11.319 Fälle 
		des sexuellen Missbrauchs von Kindern aus  (7), 
		das ist schlimm genug. 
		Auf die Internetkriminalität entfallen 206.909 der insgesamt 6.054.330 
		erfassten Straftaten. Für 99,8 % der Kriminalität treffen die Aussagen 
		der Ministerin nicht zu. | |
|  Und außerdem müssen wir bedenken:  
		Es gibt 
			natürlich immer mehr Flatrates und da nützt auch eine 
			Vorratsdatenspeicherung nichts. | Auch die Verkehrsdaten von Flatrates 
		können gespeichert werden, wenn es dafür eine verfassungskonforme 
		Ermächtigung gibt  (8). | |
|        | Anmerkungen | |
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|        | Cyberfahnder | |
| © Dieter Kochheim, 11.03.2018 | ||