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Januar 2009
17.01.2009 Links zum Cyberfahnder
     
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Ein selbsternannter Cyber-Fahnder, Staatsanwalt von Beruf, gibt praktische Tips und Links zur Rechtsverfolgung im Internet. (1)

Wer sonst hätte mich dazu ernennen sollen?

Auf den ersten Verweis auf den Cyberfahnder stieß ich an ungewöhnlicher Stelle und meldete am 01.10.2007: In Hackerkreisen gewinnt der Cyberfahnder inzwischen an Beachtung:  free-hack.com: >>> Cyberfahnder.de Botnetze (Perfekter Lesestoff für Anfänger) <<< (2).

Die Popularität dieses Aufsatzes dauert an ( AntiBot Programme).

In der Szene wird man beachtet:

empfehle ich den Kiddies hier im Forum sich mal §202b StgB zu Gemüte zu führen:
...
http://www.cyberfahnder.de/nav/them/straf/it-straf03.htm
Ich mein ja nur - nicht das jemand nachher behauptet, er hätte nichts gewusst ...
(3)

Im November 2007 wurde die Webseite in der zitiert, was zu einem nie wiederholten Zulauf führte: Die erste Erwähnung des Cyberfahnders in der erfolgte am 24.11.2007 in dem Artikel von Daniel Bachfeld über das  Skimming. (4)

In Diskussionsforen wurde schon der EDV-Workshop als Verweis genutzt ( Computerkriminalität). Das setzt sich beim Cyberfahnder fort (5), der inzwischen auch von Radiosendern entdeckt wurde (6), und reicht bis zu Ausbrüchen von Freude:

Vielen Dank auch für den supergenialen Link. (7)

Sehr hilfreich war eine Diskussion wegen eines klaren Fehlers, der mir unterlaufen war (8).
 

 
Auf den Cyberfahnder wird gelegentlich wegen der (technischen) Einzelheiten verwiesen, so im Zusammenhang mit dem BKA-Gesetz (am Ende) und (sehr schmeichelnd) mit Botnetzen (9). 08.02.2009: Jetzt auch zu Werbezwecken, leider aber ohne Link: Cyber-Kriminalität muss durch Systematik begegnet werden.

Das gilt auch für tiefer gehende Referate, die im Internet veröffentlicht werden (10), bis hin zu einem Fachaufsatz, für dessen Titel der Cyberfahnder der Namensgeber ist (11). Das ist meine erste Namensschöpfung, die Verbreitung gefunden hat. Sowohl der Aufsatz als auch der Cyberfahnder erfuhren dadurch Resonanz (12).

Auch der von mir geprägte Begriff Proll-Skimming wird in Polizeikreisen genutzt und verbreitet.

Andere veröffentlichen einen ganzen Beitrag aus dem Cyberfahnder (13), ungefragt, aber mit Quellenverweis. Ich empfehle das Original: Aktenführung nach der Aktenordnung.

Betrachten wir es 'mal so: Raubkopien sind ein Qualitätssiegel.

Ein selbsternannter Cyber-Fahnder, Staatsanwalt von Beruf, gibt praktische Tips und Links zur Rechtsverfolgung im Internet.

24.01.2009: Eine Suchwortabfrage bei Google zeigt die Popularität des Cyberfahnders:

Suchwort Position
Botnetze 4
Hawala 4
Skimming 9
abgeschlagen: Phishing 279

  

zurück zum Verweis Anmerkungen
 

 
(1) adversario.de (ganz am Ende von Seite 1)

(2) Cyberfahnder für Anfänger

(3) Asus EEE Wlan Hack

(4)

(5) Gefahr im Verzug,
  EC-Karte am Geldautomaten kopiert - Skimming,
Ungezieferbeseitigung

(6) Radio Berlin und Brandenburg: Online-Tipps mit Marion Hirsch (Skimming)

(7) Diskussion über das Skimming in einem italienischen Forum: Aufsatzgeräte.

(8) Verjährung einer Körperverletzung
 

 
(9) weitere Infos: Cyberfahnder

(10) Evelyn H., Michael N., Martin Burtscher, Aleksandar Veljovic, Verbrechen im Netz, 19.12.2008;
Benjamin Lotze, Telekommunikationsüberwachung, 07.01.2009

(11) Stephan Schlegel, "Online-Durchsuchung light" – Die Änderung des § 110 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, hrr-strafrecht.de Januar 2008

(12) Onlinedurchsuchung über Umwege? 25.01.2008

(13) KHKin Petra Weber, KHKin Eva Schalkhaußer, Unterstützung durch eine »Task-Force« bei der Nutzung von Fallbearbeitungssystemen, 06.01.2009 (Aktenführung nach der Aktenordnung, S. 7)
 

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© Dieter Kochheim, 11.03.2018