![]() |
![]() |
![]() ![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
|||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Urheberrecht |
|
Diese neue Themenseite Urheberrecht bündelt die bisherigen Stellungnahmen und vor Allem auch die Texte, die sich frei von unsachlichen Seitenhieben auf die Rechtsthemen beschränken. Sie ist kein in sich geschlossener Beitrag, sondern eine geordnete Sammlung ungeordneter Stellungnahmen, Schlaglichter, Verweise und Quellen. Mir ist dazu noch der Begriff "Omnibus" in Erinnerung.
Ihre Schwerpunkte sind das
|
![]() ![]() ![]() ![]() |
Urheberrecht | |||||||||
![]() |
|
|
||||||||
|
||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
||||||||||
|
||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
||||||||||
|
|
|||||||||
|
||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
||||||||||
|
||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Urheberrecht. Ein Überblick | |||||||||
|
Die Seiten des Beitrags im Überblick:
|
|||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Zitat und Zusammenfassung | |||||||||
|
Aber auch die Zusammenfassung ist wichtig, wenn sie auch nicht frei
ist von persönlichem Können und Bewertung. Beide Formen möchte ich so
frei wie möglich erhalten haben. Das Urhebergesetz kennt zwar das Zitat
(
|
|||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Reform des Urheberrechts | |||||||||
Belassen wir es 'mal bei der Meldung und enthalten uns des Kommentars. |
|
|||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Der "2. Korb" tritt Anfang 2008 in Kraft | |||||||||
|
|
|||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
teure Kritik | |||||||||
|
|
|||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Open Source | |||||||||
Wissen ist das einzige Gut, das sich durch Teilung vermehrt | ||||||||||
Auf der anderen Seite steht die "Volkskunst", die nicht nur den musikalischen Gassenhauer kennt, sondern auch andere Künstler, die sich nicht nur ausdrücken wollen, sondern besonders danach streben, kopiert, variiert und überliefert zu werden. Ihr "Gewinn" ist kein wirtschaftlicher, jedenfalls nicht unmittelbar, sondern ein sozialer oder ideologischer. Musikkonserven werden aber nicht deshalb gekauft, weil sie teuer
produziert und angeboten werden, sondern Stimmungen und Gefühle oder
Moden anregen. |
Als Gegenbewegung zu den "Verwertern" gibt es immer wieder Einzelpersonen und Gruppen, die sich um den wirtschaftlichen Erfolg ihrer Arbeit scheren, weil ihnen die Vermarktung zu aufwändig ist, sie andere, häufig missionarische Ziele verfolgen oder einfach nur Anerkennung haben wollen. Dazu gehört auch der Cyberfahnder, der sein Wissen unentgeltlich zur Verfügung stellt und eine Menge Zeit darauf verwendet, es zu sammeln, zu ordnen und zu präsentieren. Der Sinn der langen Vorrede ist eine interessante Artikelfolge bei
Heise: |
|||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
||||||||||
|
||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Urheberstrafrecht | |||||||||
|
|
|||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
falsche Produkte und Hehlerware | |||||||||
Ulrike Heitmüller stellt darüber hinaus zwei Unternehmen mit ihren
Programmen zur automatischen Erkennung von Produktfälschungen und
Hehlerware vor. Dazu werden auch die textlichen Beschreibungen ( |
Verlässliche Zahlen über kriminelle Onlineangebote liegen nicht vor. Roland Eck von der Firma rola schätzt, dass es sich bei 20 % der eBay-Angebote um Hehlerware oder Fälschungen handelt. eBay betrachtet seine Einschätzung als zu einseitig und bestreitet den Umfang der Schätzung.
(1)
|
|||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Filesharing, Raubkopien: böse, böse, böse | |||||||||
Das jüngste Gejammere kommt - akademisch geadelt - von den
Marketingwissenschaftlern der Bauhaus-Universität Weimar und der
Universität Hamburg, die mit ihrer Filesharing-Studie von
Dasselbe gilt für Filme. Nach dem ersten Werner-Film (der-könig-wird-sich-vor-lachen-bepissen,
ja-ja-heißt-leck ...) blieb fast nur Matrix 1 als der Film über, den man
wirklich gesehen haben musste. |
Wegen der Rhetorik und Methode der Jammerer ändert das aber nichts. Sie verkennen, dass noch lange nicht jedes Werk, das "schwarz" kopiert wird, auch wirklich gekauft würde. "Echte" Sammler von Bildern, Musik und Filmen sammeln solche Datenmengen an, dass man sie nicht in ein Gefängnis, sondern als Messie in eine Klappse stecken müsste. Wenn sie für ihre Leidenschaft bezahlen müssten, würden sie verelenden, müsste man sie entmündigen und ihre Dealer mindestens der Staatsaufsicht unterstellen, wenn nicht auch strafverfolgen.
Die Veröffentlichungen von Vor-Premieren-Filmen und die Geschäftemacher gehören hingegen geächtet und verfolgt. Ich wende mich nur gegen die Exzesse im Zusammenhang mit der Breitenverfolgung und -verunsicherung.
|
![]() ![]() ![]() ![]() |
Abmahnwahn | |||||
Das Thema hat verschiedene Aspekte, die nicht immer getrennt werden: Abmahnungen lohnen sich Der Abmahnende verlangt eine Unterlassungserklärung, in der der Abgemahnte erklärt, er werde sein böses Tun nicht wiederholen. Das dient zur Entlastung der Rechtsprechung vor Unterlassungsstreiten und -urteilen, die ansonsten beantragt werden könnten und womöglich den Gegnern noch teurer kämen. Gleichzeitig wird der Abgemahnte aufgefordert, die nach dem Streitwert gestaffelte Kostennote des Rechtsanwalts, dessen Hilfe in dieser Sache in Anspruch genommen wurde, zu bezahlen. Die Notwendigkeit, bei jedem Verstoß gegen (gewerbliche) Schutzrechte (Marken, Gebrauchsmuster, Urheberrechte, schmähende Äußerungen) einen Rechtsanwalt beauftragen zu müssen, mag zu bezweifeln sein. |
Die staatliche Hilfe ist billig Wird ein Rechtsverstoß im Zusammenhang mit dem Internet bei der
Staatsanwaltschaft angezeigt, muss sie in aller Regel aufgrund einer bundesweit
geltenden Vereinbarung den Nutzer der dabei genannten IP-Adresse
ermitteln, dem Anzeigeerstatter mitteilen und darf erst dann in
Bagatellfällen das Verfahren einstellen (entweder wegen geringer Schuld
gemäß
Es handelt sich um eine Abfrage von Bestandsdaten, die in aller Regel knapp 40 € kostet (2) und von der Allgemeinheit getragen wird. Genau diesen Weg möchte das Bundesjustizministerium auch eingehalten wissen. Es weigert sich beharrlich, einen privaten Auskunftsanspruch in das Telekommunikationsgesetz aufzunehmen. Gäbe es ihn, müsste der Abmahnwillige entscheiden, ob ihm die Auskunft die Kosten wert ist. |
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
||||||
IP-Nutzung ist Bestandsdatum Nach langen Streiten ist anerkannt, dass die Ermittlung des Nutzers einer dynamischen IP-Adresse die Abfrage von Bestandsdaten ist (auch 2). Sie unterscheidet sich von der Abfrage von Vorratsdaten, die kontinuierlich übermittelt werden (3). Hausdurchsuchung Die gerichtliche Anordnung einer Durchsuchung setzt einen Anfangsverdacht und keinen hinreichenden Verdacht voraus (4). Die Staatsanwaltschaft orientiert sich je nach der Schwere des
Vorwurfs (Kinderpornographie, Urheberrechte an Musikstücken) an einer
Erheblichkeitsschwelle und entscheidet, ob sie eine Durchsuchung
beantragt. |
(1)
(2) Siehe
(3)
(4)
|
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Auswüchse | |||||
Er berichtet von einer besonderen Art des versuchten
Wenn das so wäre, dann hätte diese Kanzlei tatsächlich zum Ausdruck gebracht, kein Interesse an einer Strafverfolgung zu haben (sondern nur an den ladungsfähigen Adressen der künftig Abgemahnten). Somit würde es an einem Strafantrag zur Strafverfolgungsermächtigung fehlen und die StA könnte die Verfahren sofort wegen mangelnder Verfahrensvoraussetzungen einstellen, ohne weitere Kosten für die Providerauskünfte zu veranlassen.
Ob es zu einer Durchsuchung beim Beschuldigten kommt - insoweit scheint
Mühlbauer von einer regelmäßigen Maßnahme auszugehen, ist
|
Wenn dem so ist, kann ich nichts entgegnen.
(1)
(2)
|
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Verfolgung von illegalen Downloads | |||||
|
Für die Vollstreckungshilfe für die Urheberrechtsverwertungsindustrie ist die Strafverfolgung nicht da. Eine gesetzgeberische Klarstellung wäre zu wünschen. (1)
Siehe auch
|
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
IP-Adressen und Providerauskünfte | |||||
Umstritten ist die Schaffung eines unmittelbaren Anspruchs der
Inhaber von Urheber- und anderen Schutzrechten gegen die
Die gegenwärtige Rechtslage führt dazu, dass die Staatsanwaltschaften
mit Strafanzeigen überhäuft werden, deren Ziel im Wesentlichen die
Namhaftmachung der Störer ist und nicht deren Strafverfolgung. Im
Vordergrund steht dabei, anschließend mit einer Abmahnung finanziellen
Druck ausüben zu können. |
|
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Missbrauch der Staatsanwaltschaft | |||||
|
(1)
|
|||||
![]() ![]() ![]() ![]() |
Cyberfahnder | |||||
|
© Dieter Kochheim, 11.03.2018 |