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Schwerpunkte 2008
Entdeckung der Modularität
Entwicklung der Cybercrime
Netze
und Netzkultur
Strafrecht und gesellschaftliches Umfeld
Strafverfahren
Eingriffsmaßnahmen
Verkehrsdaten. Vorratsdaten
Auskunft über IP-Adressen
Quellen-TKÜ
Onlinedurchsuchung
BKA-Gesetz
Zugriff auf Daten. Register
Ermittlungen
Einzelprobleme
Polizei
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Dank der
beiden wegweisenden Entscheidungen des BVerfG zur
Onlinedurchsuchung und zur
Verkehrsdatenverwertung und den
Bemühungen des Gesetzgebers zur Reform des
BKA-Gesetzes bildet das Strafverfahrensrecht im Cyberfahnder einen
Schwerpunkt, der ihm auch gebührt.
Auch im Zusammenhang mit den
Auskünften über IP-Adressen haben sich 2008 zwei Entwicklungen
gezeigt, die hervorgehoben werden müssen: Der Gesetzgeber hat den
privaten Auskunftsanspruch wegen Verstöße gegen gewerbliche Schutzrechte
eingeführt (und im Einzelnen viel zu aufwändig und kostspielig geregelt)
und die Rechtsprechung und die Bundesnetzagentur vertreten jetzt
(jedenfalls mehrheitlich) die Auffassung, dass die Anfrage nach den
Nutzern von dynamischen IP-Adressen eine einfache Bestandsdatenabfrage
ist, auch wenn der Provider dazu auf die von ihm gespeicherten
Verkehrsdaten zurückgreifen muss.
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Die
Onlinedurchsuchung, das
BKA-Gesetz und die
Quellen-TKÜ werden weiterhin im öffentlichen Streit bleiben, das ist
sicher. Der private Auskunftsanspruch gegen Zugangsprovider und die
Onlinedurchsuchung light haben bislang wenig und damit keineswegs
die von mir erwartete Resonanz erfahren.
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Eingriffsmaßnahmen |
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Das Jahr
begann mit viel
Kritik am Generalbundesanwalt und drei nachhaltig
bremsenden Entscheidungen des BVerfG gegen die
automatische Kennzeichenauswertung, zur
Onlinedurchsuchung
und gegen den Vollzug der
Vorratsdatenauswertung. Bei den Parlamentariern scheinen die
Vorstöße des Bundesjustizministeriums und des Generalbundesanwalts
jedenfalls Eindruck zu hinterlassen, wenn es um die Bekämpfung des
internationalen Terrorismus geht. Die Kriminalität und vor Allem die
Cybercrime, die sich längst breit gemacht hat, scheint erheblich weniger
interessant zu sein. Das kann sich rächen, wenn der Moloch wirklich
unbeherrschbar wird.
Wünschenswert ist eine poltische Neuorientierung in die Richtung,
dass eine effektive Strafverfolgung nicht nur die nötigen Instrumente,
sondern auch das Personal mit der gebotenen Ausbildung und an zeitlichen
Kapazitäten braucht, um den Verfassungsansprüchen nachzukommen.
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Verkehrsdaten. Vorratsdaten |
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Auskunft über IP-Adressen |
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... der Weg
dahin scheint noch weit zu sein.
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Quellen-TKÜ |
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Onlinedurchsuchung |
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Siehe
Bundesverfassungsgericht: Onlinedurchsuchung.
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BKA-Gesetz |
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Siehe
Mit Hängen und Würgen und unbrauchbar. |
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Zugriff auf Daten. Register |
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Datenaustausche und Register sind für eine effektive Strafverfolgung
unverzichtbar. Sie dürfen jedoch nicht für eine öffentliche Panikmache
missbraucht werden. Für sie gilt wie für jedes professionelles
Handwerkzeug, dass sie mit Augenmaß und Geschick genutzt werden müssen -
und nicht zur billigen Angstmache.
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Ermittlungen |
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Einzelprobleme |
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Polizei |
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Cyberfahnder |
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© Dieter Kochheim,
11.03.2018 |